Rose der Provence – 50 g Blütenblätter

AR80461

Zutaten: Provencalische Rose – 50 g Blütenblätter
Klassifikation: Aromatische Kräuter

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Zutaten: Provencalische Rose – 50 g Blütenblätter
Klassifikation: Aromatische Kräuter

Rose centifolia (Rosa centifolia) – ein mehrjähriger Strauch mit wunderschönen Blüten, der aus einer großen Anzahl dicht angeordneter Blütenblätter besteht. Die Pflanze entstand im 16. Jahrhundert durch das Kreuzen verschiedener Rosenarten in Frankreich und findet sich ausschließlich im Anbau. Ihre Blüten beeindrucken nicht nur mit ihrem Aussehen, sondern auch mit ihrem Duft. Die Blütenblätter enthalten ein stark aromatisches Rosenöl und eine Reihe von Antioxidantien. Sie werden häufig in der Kosmetik, Parfümerie und Kräutermedizin verwendet. Die in den Blüten der Centifolia-Rose enthaltenen Wirkstoffe stärken den Körper, verlangsamen den Alterungsprozess der Körperzellen und optimieren die natürliche entzündungshemmende Reaktion des Körpers. Sie wirken auch beruhigend auf die Gelenke und wirken positiv auf die Menstruation. Die Blüten können als Aufguss verzehrt oder zur Herstellung von selbstgemachten Kosmetika verwendet werden. Der Duft der Blütenblätter erzeugt einen Zustand der Entspannung und hilft, sich nach einem anstrengenden Tag zu beruhigen und zu entspannen.

Gesundheitliche Vorteile:
Optimiert die natürliche entzündungshemmende Reaktion des Körpers.
Vorteilhaft für die Gelenkfunktion. Beruhigt die Haut.
Blumenduft entspannt sanft.

Zutaten:
100% Rosenblume Centifolia.
Das hochwertigste Produkt!

Empfohlene Anwendung:
Hautpflege, Infusion.

Lagerung:
Außerhalb der Reichweite von Kindern!

Lagern Sie an einem kühlen, trockenen Ort.
Schützen Sie vor direktem Sonnenlicht.

Informationen zu Kräutern

Für weitere Informationen zur Verwendung in der traditionellen Naturheilkunde müssen wir Sie auf das Herbarium oder auf externe Quellen im Internet oder in der Literatur verweisen. Konsultieren Sie vor der Anwendung einen Kräuterkundler. Gemäß der aktuell gültigen Verordnung der Europäischen Kommission Nr. 1924/2006 ist es nicht möglich, unzulässige gesundheits- oder nährwertbezogene Angaben zu Produkten zu machen, die nicht von der Europäischen Kommission oder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen sind. Unter einer gesundheitsbezogenen Angabe versteht man eine Aussage, die etwas impliziert oder den Eindruck erwecken, es handele sich um therapeutische Wirkungen auf den menschlichen Organismus. Dieses Produkt wird in der Slowakei als Pflanzenextrakt und Rohstoff vermarktet zur Weiterverarbeitung. Es hat keine zugelassenen diagnostischen oder medizinischen Wirkungen und ist kein Arzneimittel. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. An einem kühlen, trockenen und dunklen Ort aufbewahren. Die Mindesthaltbarkeit ist auf der Verpackung angegeben.

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